Der Mai bringt eine große Veränderung für den Handel. Mit dem neuen Gesetz zur Grundpreisangabe sind Händler künftig verpflichtet, neben dem Artikelpreis auch den Grundpreis anzugeben. Dies soll Verbrauchern dabei helfen, Produkte genauer und transparenter vergleichen zu können. Auf den ersten Blick scheinen vor allem Lebensmittelhändler von dem Gesetz betroffen zu sein, doch auch Apotheken müssen künftig den Grundpreis auszeichnen. Grundlage hierfür ist § 5 PAngV, welches neben Lebensmitteln auch Medikamente und kosmetische Mittel einschließt.
Wichtig ist, dass die Mengeneinheit für den Grundpreis stets 1 Kilogramm, 1 Liter, 1 Quadratmeter oder 1 Meter der Ware ist. Die Ausnahme, bei der in der Vergangenheit der Grundpreis für 100 g oder 100 ml angegeben werden konnte, solange der Inhalt 250 ml oder 250 g nicht überschreitet, ist mit dem neuen Gesetz nicht mehr gültig. Die Angabe des Grundpreises darf nur ausgelassen werden, wenn dieser mit dem Gesamtpreis identisch ist.
Apotheken stellt dieses neue Gesetz vor einen enormen Arbeitsaufwand, da sämtliche Preisschilder in allen Filialen ausgetauscht werden müssen. Dies ist nicht nur zeitintensiv, sondern produziert auch eine Menge Papiermüll.
Elektronische Preisschilder als Lösung für Apotheken
Für Apotheken ist das neue Gesetz eine gute Gelegenheit, auf digitale Preiskennzeichnung umzusteigen, denn mit elektronischen Regaletiketten wird die Kennzeichnung von Artikeln zentralisiert und optimiert. Preisschilder müssen künftig nicht mehr manuell ausgetauscht werden, um Preise, Gewicht oder eben den Grundpreis anzupassen. Stattdessen werden alle vom Computer aus verwaltet, auch über mehrere Filialen hinweg, was enorm Zeit spart. Dank Anbindung an bestehende Warenwirtschaftssysteme wird zudem die Fehlerquote reduziert, da Produktinformationen direkt vom System übernommen werden.
Produkte in der Apotheke bedürfen oft zusätzlicher Informationen. Dank der NFC-Technologie der Electronic Shelf Labels können Kunden schnell und einfach Details, Inhaltsstoffe oder genaue Produktseiten mit dem eigenen Smartphone aufrufen, falls gerade kein Personal für die Beratung verfügbar ist oder die Kunden lieber selbst recherchieren. Auch über QR-Codes können Kunden zu bestimmten Seiten oder Aktionen weitergeleitet werden. Besitzt die Apotheke einen eigenen Online-Shop, kann natürlich auch dieser verlinkt werden.
Der große Vorteil der elektronischen Beschilderung liegt aber nicht nur in der optimierten Preiskennzeichnung und Zeitersparnis, sondern auch in der Nachhaltigkeit der Lösung. Die elektronischen Labels haben Batterielaufzeiten von bis zu 10 Jahren und reduzieren den Papierverbrauch enorm. Die Lesbarkeit für die Kunden ist dennoch weiterhin gegeben, da elektronische Preisschilder auf E-Ink-Technologie basieren, wie sie auch in E-Readern genutzt wird. So sind die Informationen auch bei schlechteren Lichtverhältnissen oder Blickwinkeln weiterhin gut lesbar.
- Verbessertes Preismanagement durch zentrale Verwaltung
- Mehr Zeit für die individuelle Beratung der Kunden
- Digitales Einkaufserlebnis für Kunden dank NFC-Technologie oder QR-Codes
- Nachhaltige Beschilderungslösung mit weniger Papiermüll
- Optische Aufwertung der Verkaufsfläche
- Schnelle Umsetzung neuer Gesetze zur Grundpreisangabe oder Produktkennzeichnung
- Zukunftsorientierte Lösung
- Basis für digitale Prozesse wie Mobiles Bezahlen am Regal (Scan&Go)
Im Lebensmittel- und Einzelhandel finden elektronische Preisschilder bereits Einzug. Große Marken wie Lidl, Rossmann oder auch Saturn setzen bereits auf digitale Labels und bauen deren Einsatz stetig aus. Auch andere Bereiche im Handel, zu denen auch Apotheken zählen, können von dieser digitalen Transformation in vielerlei Hinsicht langfristig profitieren. Durch zentrale Steuerung sind auch künftige Gesetzesänderungen, welche die Ausspielung von Artikel- und Preisinformationen betreffen, kein Problem mehr.
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